Leistungen

Qualifizierte Verteidigung bei Steuerhinterziehung setzt Erfahrung und die Beachtung spezifischer Rahmenbedingungen voraus:

Ausgangslage

Ein Steuerstrafverfahren kann neben der drohenden Kriminalstrafe (Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe) eine ernste Gefahr für das Vermögen des Beschuldigten begründen. Im Strafrecht ist die Einziehung zu befürchten. Im Steuerrecht sind Arrest- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt möglich. Beschuldigte können handlungsunfähig werden, wenn es zu einem frühzeitigen Einfrieren von Vermögenswerten kommt. Die Behörden versuchen dann, schnell vollendete Tatsachen zu schaffen. Die Ausübung des Schweigerechts und Rechtsmittel gegen alle Steuerbescheide sind die unmittelbar wirksamen Gegenmaßnahmen.

Verteidigung an zwei Fronten

Straf- und Steuerprozess sind zwei Seiten einer Medaille. Darum ist eine übergeordnete Verteidigungsstrategie unverzichtbar, welche beide Verfahrensarten einbezieht.

Es hilft kaum etwas, sich damit zu verteidigen, die Rechtslage nicht gekannt zu haben. Objektive Argumente, die aus dem Sachverhalt und den Steuergesetzen entwickelt werden, haben im Straf- und Steuerprozess deutlich bessere Erfolgsaussichten.

Meine Mandanten legen ihre persönlichen Verteidigungsziele nach sorgfältiger Beratung fest. Sie wehren sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung, wenn es schlagkräftige Verteidigungsansätze gibt. Oder sie entscheiden sich dafür, den Schaden zu begrenzen. Die Verteidigung fokussiert sich dann darauf, eine maßvolle Ahndung und spürbar reduzierte Verkürzungsbeträge auszuhandeln. Eine steuerstrafrechtliche Verurteilung kann auch zu erheblichen außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen führen (z.B. Widerruf einer Gaststättenerlaubnis). Derartige Aspekte müssen daher möglichst früh bei der Bestimmung des Verteidigungsziels berücksichtigt werden.

Häufige Fallkonstellationen
  • Steuerstrafverfahren bei oder nach Außenprüfung (Betriebsprüfung)
  • Brennpunkte: Kassenführung, Schätzung und unklare Geldzuflüsse (beispielsweise Darlehen)
  • Scheinrechnungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Strohmannverhältnisse
  • Umsatzsteuer im europarechtlichen Bezugsrahmen
  • Vermögensanlagen im In- und Ausland (beispielsweise bei Erbschaften)
  • Internationale Sachverhalte und Rechtshilfe (beispielsweise Beteiligung an ausländischen Gesellschaften)
Mandanten

Ich informiere meine Mandanten umfassend. Ihr rechtliches Interesse steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Meine Mandanten haben in mir den unmittelbaren Ansprechpartner. Die Berufsausübung als unabhängiger Einzelanwalt garantiert umfassende Diskretion.

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